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Fragen
Sie haben zum ersten Mal vom Teilverkauf als Alternative zum vollständigen Verkauf und zum Kredit gehört? Sie denken über den Teilverkauf Ihrer Immobilie nach? Sie haben viele Fragen? Dann finden Sie hier die Antworten, auf die wichtigsten und häufigsten Fragen, die Verkäufer in unseren Erstgesprächen haben. Zwei Fragen wollen wir zu Beginn in den Vordergrund stellen:
Teilverkauf – Beim Teilverkauf einer Immobilie verkaufen Sie einen Anteil, meist zwischen 20% und 50%. Statt alleiniger Eigentümer, sind Sie jetzt Miteigentümer. Dafür erhalten Sie den aktuellen Immobilienwert und zahlen in Folge ein monatliches Nutzungsentgelt. Sie behalten volles und alleiniges Wohnrecht und Nutzungsrecht.
Teilverkauf zusammengefasst:
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Miteigentumsanteile – Wir kaufen aber auch Miteigentumsanteile. Häufig von Kunden, die sich nicht länger um Ihre Miteigentumsanteile kümmern wollen, manchmal auch bei Streit in Familien. Die Gründe für den Teilverkauf sind unterschiedlich. Wir haben aber für alle Situationen das richtige Know-how. Dazu gleich mehr in den häufigsten Fragen zum Thema Teilverkauf und Miteigentumsanteile.
Wir informieren Sie transparent, auch über die Ihre Alternativen zum Teilverkauf. Dazu gehören die Leibrente (auch Immobilienrente) und der Kredit (Hypothekendarlehen).
Lesen Sie hier mehr: Teilverkauf oder Kredit / Leibrente.
Die häufigsten Fragen für Hauseigentümer mit kurzer, einfacher Antwort.
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Beim Teilverkauf Ihres Hauses veräußern Sie einen Anteil, an einen neuen Miteigentümer. Der Käufer verpflichtet sich dazu, den Kaufpreis auszuzahlen und gewährt weiteres, alleiniges Wohnrecht und Nutzungsrecht für den Verkäufer (lebenslanges Nießbrauch). Der Verkäufer zahlt fortan ein Nutzungsentgelt an den neuen Teileigentümer. Das ist Teilverkauf.
Kann ich mein Haus zur Hälfte verkaufen? Ja. In der Regel werden beim Teilverkauf auch maximal 50% der Immobilie angekauft. 50% Ihrer Immobilie werden dann auf den neuen Miteigentümer übertragen.
Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist, kann er oder sie jederzeit frei über die Anteile verfügen. Der Verkauf einer Haushälfte ist möglich.
Für Privatpersonen gilt: Maßgeblich ist die Spekulationssteuer, mit einem Zeitraum von 10 Jahren, zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie (egal ob Grundstück, Eigentumswohnung oder Haus).
Zu beachten ist die 3-Objekte-Regel. Kaufen und verkaufen Sie mehr als 3 Immobilien in 5 Jahren, gelten Sie als gewerblicher Händler von Immobilien und müssen neben der Spekulationssteuer auch Gewerbe- und Einkommenssteuer zahlen.
Ja. Dazu gleich mehr unter Miteigentumsanteile.
Auch hier ein Ja. Ebenfalls gleich mehr in Miteigentumsanteile.
Die häufigsten Fragen für Wohnungseigentümer mit kurzer, einfacher Antwort.
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Sie können jederzeit einen Teil Ihrer Eigentumswohnung verkaufen. Üblich ist ein anteiliger Verkauf (also Teilkauf) von 20% bis 50%. So werden Sie vom alleinigen Wohnungseigentümer zum Teileigentümer.
Sie können auch exakt Ihre halbe Wohnung verkaufen, also 50% der Anteile.
Um Ihre Wohnung zum Teil zu verkaufen, müssen Sie einen Teilverkauf Anbieter kontaktieren. Im Anschluss tauschen Sie ein paar Informationen aus, meist im Erstgespräch. Diese sind immer unterschiedlich, beinhalten aber typischen Dokumente um Teilungserklärung, Grundbuch, usw.
Der Ablauf in 4 Schritten:
Wie bei allen Immobilien gilt die Spekulationsfrist von 10 Jahren. Diese Zeitspanne muss zwischen Wohnungskauf und Wohnungsverkauf liegen.
Die häufigsten Fragen für Grundstückseigentümer mit kurzer, einfacher Antwort.
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Einen Teil Ihres Grundstücks können Sie verkaufen, im Idealfall sollte es Bauland sein oder landwirtschaftliche Nutzfläche, mit entsprechender Bodenqualität. Dann ist der Teilverkauf möglich, ebenso im Rahmen von meist 20% bis 50%.
Wie zuvor in der Frage, „kann ich einen Teil meines Grundstücks verkaufen?“ schon beschreiben, können Sie auch exakt die Hälfte Ihres Grundstücks verkaufen, also 50% der Anteile.
Bei Grundstücken verhält es sich ebenso, wie bei Häusern und Wohnungen. Maßgeblich ist die Zeit der Spekulationsfrist von 10 Jahren. Liegen mindestens 10 Jahre zwischen dem Grundstückskauf und dem Verkauf Ihres Grundstücks, ist der Verkauf steuerfrei.
Nach §19 Absatz 1 BauGB ist die Teilung möglich, durch eine Erklärung von Ihnen als Eigentümer, gegenüber dem Grundbuchamt.
Als Richtwert können Sie mit Kosten von mindestens 3.000 Euro bis 5.000 Euro rechnen, für die Vermessung und Teilung.
Für die Teilung eines Grundstücks brauchen Sie keine keine Genehmigung der Gemeinde. Lediglich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wird eine Teilungsgenehmigung verlangt, immer dann, wenn diese bebaut sind oder für sie eine Bebauung genehmigt ist.
Hier die ersten Fragen zum Nutzungsentgelt, mit kurzer Antwort für Sie.
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Was bedeutet monatliches Nutzungsentgelt? Nach dem Teilverkauf zahlen Sie ein monatliches, kleines Nutzungsentgelt. Vergleichbar mit einer monatlichen Miete. Je nachdem, wie viel Ihre aktuellen Immobilienbewertung ist und welchen Anteil Sie verkaufen wollen, variiert die Höhe des Nutzungsentgelts.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt bei Teilverkauf? Das Nutzungsentgelt berechnet sich an der jeweiligen Nutzungsgebühr der einzelnen Anbieter. Diese liegt in der Regel bei 3% – 5% p.a. (pro Jahr) von der angekauften Summe (Kaufpreis).
Beispiel: Formel Nutzungsentgelt bei 3% p.a. bei Teilkauf von 100.000 Euro:
Damit zahlen Sie 250 Euro im Monat Nuztungsentgelt.
Nutzungsentgelt (Teilverkauf) schnell erklärt
Wie zu Beginn schon erwähnt, wir kaufen auch Miteigentumsanteile. Häufig von Kunden, die sich nicht länger um deren eigene Miteigentumsanteile kümmern wollen, manchmal ist auch der familiäre Streit oder die Erbanteile.
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Erbe – Haus geerbt, Wohnung geerbt und daraus Liquidität machen, bei gleichzeitiger, voller Nutzung? Viele entscheiden sich für den Teilverkauf Ihres geerbten Hauses oder Ihrer Wohnung. Tipp: Sie können auch geerbte Grundstücke zum Teilverkauf anbieten. Hier finden Sie die ersten Fragen, die Verkäufer haben.
Erbengemeinschaft – Richtig erben muss gelernt sein, sonst kann es in der späteren Erbengemeinschaft schnell Unstimmigkeiten geben. Wie unter „Miteigentumsanteile“ beschrieben, wir kaufen auch Ihre Miteigentumsanteile aus einem Erbe.
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Sie wollten sich von einem Teil Ihrer Immobilie trennen? Als Eigentümer oder Miteigentümer, haben Sie verschiedene Alternativen zum Teilkauf. Dazu gehört das Hypothekendarlehen, aber auch die Immobilienrente. Hier ein kleiner Einblick, mit Unterschied, Vergleich, Vorteilen und Nachteilen der verschiedenen Möglichkeiten.
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